Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten gegenüber natürlichen Personen, Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder, von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers, erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.

(2) Gleiches gilt auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich sofern sie nicht von uns schriftlich als verbindlich erklärt werden.
(2) Ein Auftrag gilt dann als angenommen, wenn er innerhalb von 14 Tagen nach Eingang von uns bestätigt wird oder seine Ausführung bereits begonnen oder vollendet wurde.
(3) COSIMO ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte nach Absprache mit dem Auftraggeber zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigt wird.
(4) Auftragsänderungen bedürfen der Schriftform und einer gegenseitigen Vereinbarung.
Mit der Unterschriftsleistung auf unseren Belegen, erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma COSIMO in vollen Umfang an.
(5) Nach Auftragserteilung gilt eine beiderseitige Bindungsfrist von 21 Kalendertagen ab dem Datum des Posteinganges. (Eingangsstempel). Wird der Auftrag vom Auftraggeber storniert so wird eine Stornogebühr von 2% des Auftragswertes, mindestens aber 17,50 Euro (incl. MwSt.) erhoben.
(6) Der Auftrag ist dann erfüllt, wenn vereinbarte Leistung erbracht wurde und vom Auftraggeber oder von einem bevollmächtigten Dritten quittiert wurde. Es erlischt die Haftung des Auftragnehmers für die Leistung. Gewährleistungsansprüche bleiben davon ausgeschlossen.
(7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten, Vorkasse zu verlangen oder bei vereinbarter Teilzahlung, Vorbehaltsware zurückzufordern, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

§ 3 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ausschließlich Verpackung, Versand und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe.
(2) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das im Rechnungsfuß genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis sofort nach erfolgter Rechnungslegung ohne jeglichen Abzug fällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges über das jeweilige Zahlungsziel, werden die üblichen Verzugszinsen fällig. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

(4) Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
(5) Warenlieferungen können durch Paketdienst unserer Wahl, Spedition oder nach Kostenvereinbarung durch unseren Servicedienst erfolgen.

§ 5 Lieferzeit, Lieferbedingung

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr nicht berechtigt. Wird die gelieferte Leistung durch gemeinsame Nutzung in oder mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt, so bleibt sie doch einzeln mit ihrem Lieferungswert im Eigentumsvorbehalt des Auftragsnehmers bis zu ihrer vollständigen Bezahlung.

§ 7 Gewährleistung, Mängelrüge sowie Rückgriff/Herstellerregress

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware bei unserem Besteller (Verkauf gebrauchter Güter wird die Gewährleistungsfrist ganz ausgeschlossen).
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Rückgriffsansprüche bleiben von vorstehender Regelung ohne Einschränkung unberührt.
(4) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
(5) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(6) Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
(7) Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Bestellers gegen den Lieferer gilt ferner Absatz 6 entsprechend.

§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

COSIMO Vertriebs- und Beratungs GmbH