Revisionssichere E-Mail-Archivierung

Ein Muss für Unternehmen

E-Mail-Archivierung


Braucht mein Unternehmen eine E-Mail-Archivierung?
Ja, da laut Vorgaben die Originalform archiviert werden muss. Dies wird durch §147 Abgabeverordnung gefordert. Man kann die E-Mail-Archivierung nicht umgehen, indem man diese ausdruckt und als Papierform ablegt. Dies gilt für Geschäftsbriefe und sonstige buchungsrelevanten Belege.

Welche E-Mails müssen gesetzlich vorgeschrieben archiviert werden?
E-Mails die Dokumente im Sinne des Handelsgesetzbuches darstellen sind u.a.:

  • Geschäftsbriefe dazu gehören: Preislisten, Auftragszettel, Bestellscheine, Lieferscheine, Frachtbriefe, Kostenvoranschläge, Bestätigungsschreiben, Verträge, Rücktrittserklärungen, Rechnungen Quittungen, Mahnungen u.a.
  • sonstige buchungsrelevante Belege